Gesetzliche Rahmenbedingungen
- Alle von uns vermittelten Pflegekräfte sind zu 100% legal beschäftigt.
- Arbeitgeber ist unsere Partneragentur in den jeweiligen Herkunftsländern, die alle Arbeitgeberpflichten trägt und gesetzliche Sozialabgaben leistet.
- Die Entsendung der Pflegekräfte erfolgt gemäß der Richtlinie 96/71/EG für Arbeitnehmer-Entsendung und beinhaltet das nötige A1 Formular zum Nachweis der ordnungsgemäßen Beschäftigung.
- Sie übernehmen keine Arbeitgeberpflichten und haben ein rechtlich einwandfreies Vertragsverhältnis mit unserer Partneragentur.
- So sind Sie flexibel bei der Wahl Ihrer Pflegekraft und auch ein Wechsel ist jederzeit möglich.
- Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei der Kommunikation mit unserer Partneragentur.
Häufige Fragen
Der Betreuungseinsatz einer Pflegekraft dauert meist 2–3 Monate. Unsere Erfahrung zeigt, dass längere Einsätze zur Erschöpfung der Pflegekräfte und Minderung der Arbeitsqualität führen.
Nach dem Ende des ersten Pflegeinsatzes bleiben Sie bzw. Ihre pflegebedürftigen Angehörigen natürlich nicht allein. Rechtzeitig vor dem Ende des Einsatzes stellen wir Ihnen neue Profile zur Auswahl einer Ersatzkraft vor.
Im besten Fall sind Sie mit der Arbeit beider Pflegekräfte (Ihrer erste Pflegekraft und Ihrer Ersatzkraft) zufrieden und wir regeln einen zwei monatigen Wechselzyklus.
Die Reisekosten werden von Ihnen getragen und betragen ca. 100 EUR pro Pflegekraft und Flug.
Die 24-Stunden-Seniorenbetreuung heißt gut und sicher im eigenem Haus betreut zu werden. Die Betreuungskraft zieht in das Haus der zu pflegenden Person ein, damit eine ständige Betreuung / Beobachtung des Pflegebedürftigen gewährleistet ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Betreuungskraft 24 Stunden am Tag beschäftigt ist, da das weder körperlich möglich noch gesetzlich erlaubt ist. In besonderen Fällen kann aber eine Rufbereitschaft vereinbart werden. Die 24-Stunden Betreuung stellt somit sicher, dass im Notfall jederzeit jemand verfügbar ist. Der Pflegekraft müssen tägliche Pausen zugestanden werden, in denen sie sich erholen und neue Kraft schöpfen kann. Zudem steht Ihrer Hilfe ein freier Tag pro Woche zu. Dies kann nach Absprache mit Ihnen auch verlängert werden.
Unsere Haushaltshilfen, Betreuerinnen und Pflegekräfte stammen ausnahmslos aus dem mittel,- und osteuropäischen Raum.
Alle Pflegekräfte sind motiviert, kompetent, verantwortungsbewusst und haben eine entsprechende Berufserfahrung.
Viele Familien gewinnen unser vermitteltes Pflegepersonal lieb, oftmals hat sich im Laufe dieser Zeit ein familiäres Verhältnis entwickelt.
In Osteuropa hat die Familie einen hohen Stellenwert. Familie bedeutet – in jeder Hinsicht mit Herz & Seele füreinander da zu sein. Diese innere Überzeugung bringen unsere Betreuungskräfte mit nach Deutschland.
Da die Pflegekräfte nicht über eine medizinische Ausbildung verfügen, dürfen sie auch keine medizinischen Leistungen übernehmen.
Zu ihren Aufgaben gehören:
- Grundpflege (Waschen, Duschen, Baden),
- Ernährung (mundgerechtes Zubereiten der Nahrung, Reichen der Nahrung),
- Haushaltsführung (Einkaufen, Kochen, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche, Aufräumen und Putzen),
- Alltägliche Aktivitäten (Terminvereinbarungen, z.B. mit Ärzten, Physiotherapeuten, etc.),
- Begleitung der zu betreuenden Personen zu externen Terminen, dies können Arzttermine aber ebenso Kulturveranstaltungen (Kino, Konzerte, Familienfeste) sein,
- Versorgung von Haustieren; Pflege der Zimmerpflanzen (Bewässern, Umtopfen),
- Mobilität (Zu-Bett-bringen und Hilfe beim Aufstehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Begleitung bei Spaziergängen)
Medizinische Leistungen wie das Zusammenstellen und die Verabreichung von Medikamenten oder Spritzen sowie das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen dürfen die Pflegekräfte nicht übernehmen.
Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Bitte gewährleisten Sie der Pflegekraft ausreichend Privatsphäre, um sich an Ihre neue Wohnsituation zu gewöhnen und sich zu erholen.
- ein eigenes Zimmer, für Kleidung, private Gegenstände und die Erholung
- ein bequemes eigenes Bett
- einen Kleiderschrank und ggf. weiteren Stauraum
- einen Internetzugang, damit Kontakt zu Angehörigen und Freunden gepflegt werden kann
- Ernährung
- Badezimmer / Mitbenutzung eines Badezimmers